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Affiliate Vereinbarung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handelsgesellschaft Arenque

Die folgenden Bedingungen gelten für den Vertrag zwischen Handelsonderneming Arenque, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 54318343 (im Folgenden Dienstleister genannt) und seinem Vertragspartner (im Folgenden Herausgeber genannt).

Mit der Registrierung auf der Website von Handelsonderneming Arenque erklärt sich der Herausgeber mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden.

Artikel 1. Art des Affiliate-Dienstes
1.1. Der Dienstanbieter betreibt eine Website, auf der Dritte ("Besucher") Informationen erhalten und/oder Verträge mit dem Dienstanbieter abschließen können. Wenn der Besucher über den Partnerschaftsservice einen Vertrag abschließt, so geschieht dies mit dem Dienstleister und nicht mit dem Verlag. Der Dienstanbieter stellt den Verlag von allen Ansprüchen der Besucher im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung frei.
1.2. Der Verlag erbringt für den Anbieter eine Dienstleistung, die darin besteht, identifizierte Besucher zu werben, die einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen möchten (im Folgenden: Affiliate-Service), wofür der Anbieter dem Verlag eine Gebühr zahlt.
1.3. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung bilden die Parteien keine Personengesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Joint Venture oder ähnliche Gesellschaft. Keine der Parteien ist befugt, für die andere Partei Verpflichtungen einzugehen.
1.4. Der Verlag gibt ausdrücklich keine Zusagen oder Garantien über Besucherzahlen, Vertragsabschlüsse und dergleichen. Solche Zahlen in den Anzeigen des Verlags sind als unverbindliche Angaben zu verstehen.
1.5. Bei der Registrierung muss der Publisher die vom Dienstleister geforderten Angaben wie Name, Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und dergleichen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Der Dienstanbieter wird ein Auswahlverfahren für die Anmeldungen durchführen. Der Dienstanbieter ist berechtigt, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
1.6. Nach Abschluss des Vertrages teilt der Dienstleister dem Publisher einen Benutzernamen und ein Passwort zu, mit denen der Publisher Zugang zu einem Kontrollpanel erhält, um Kampagnen und fällige Gebühren einzusehen. Der Publisher ist verpflichtet, das Passwort streng vertraulich zu behandeln. Der Dienstleister ist nicht für den Missbrauch des Passworts verantwortlich und kann davon ausgehen, dass alles, was mit dem dem Publisher zur Verfügung gestellten Benutzernamen und Passwort geschieht, unter der Verantwortung und dem Risiko des Publishers geschieht.

Artikel 2: Werbung durch den Herausgeber
2.1. Der Publisher wird für den Partnerschaftsdienst werben, was er im Rahmen dieses Artikels nach eigenem Ermessen tun kann. Die Werbung darf jedoch nur auf Websites und anderen vom Verlag verwalteten Diensten erfolgen.
2.2. Der Publisher darf bei der Promotion nur selbst erstellte Materialien wie Texte und Bilder verwenden, nicht aber Materialien des Service Providers. Dieses Verbot bezieht sich auch, aber nicht ausschließlich, auf den Handelsnamen, die Marke und das Logo des Dienstleisters.
2.3. Dem Herausgeber ist es nicht gestattet:

  • Werbeaussagen jeglicher Art gegenüber Besuchern abzugeben, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass der Publisher in irgendeiner Weise mit dem Service Provider als Händler oder Partner verbunden ist,

  • Websites oder Dienstleistungen illegaler Natur zu bewerben

  • Werbung mittels unaufgeforderter elektronischer Kommunikation per E-Mail, SMS oder über ein ähnliches Medium ("Spam") zu betreiben, auch wenn dies auf Opt-in-Basis geschehen würde

  • Werbe- oder verkaufsfördernde Mitteilungen in Pop-up-, Pop-under- oder ähnlichen Fenstern oder Techniken anzuzeigen,

  • Werbe- oder verkaufsfördernde Ausdrücke auf Websites oder anderen Medien mit erotischem oder pornografischem Charakter anzuzeigen,

  • Werbe- oder verkaufsfördernde Materialien auf Websites oder in anderen Medien anzeigen, die gewalttätig oder extrem sind,

  • Werbebotschaften mit Aufforderungen jeglicher Art an Besucher zu übermitteln, auf die Werbematerialien zu klicken oder sich fälschlicherweise als potenzieller Kunde des Advertisers auszugeben, um die Vergütung für den Publisher zu erhöhen,

  • Werbemitteilungen mit automatisierten Mitteln abzurufen oder abrufen zu lassen, oder

  • Werbebotschaften in einer Weise anzuzeigen, die dem Ruf des Dienstleisters schadet oder schaden könnte.

2.4. Sonstige Verpflichtungen des Herausgebers:

  • Der Herausgeber muss dem Dienstanbieter die Materialien, die er für den Partnerschaftsdienst verwenden möchte, im Voraus zur Genehmigung vorlegen. Der Dienstanbieter kann Anweisungen erteilen, die befolgt werden müssen, bevor die Genehmigung erteilt wird.

  • Alle Kontaktangaben der Besucher sind Eigentum des Dienstleisters. Der Verlag darf diese Kontaktdaten nur mit einer gesonderten Zustimmung für seine eigenen Zwecke verwenden.

  • Dem Verlag ist es untersagt, die erhaltene Vergütung (teilweise) an die Besucher weiterzugeben.

  • Dem Herausgeber ist es untersagt, Handelsnamen, Markennamen, Domänennamen oder Benutzernamen von Diensten (wie z.B. Namen bei Facebook, Twitter oder anderen Diensten Dritter) zu registrieren oder zu verwenden, die einen Marken- oder Handelsnamen des Diensteanbieters enthalten oder eine verwechselbare Ähnlichkeit mit diesem aufweisen,

2.5. Der Publisher wird in Bezug auf das Angebot des Dienstanbieters keine Aussagen machen, die unrichtig sind oder gegen einschlägige Gesetze verstoßen, wie z.B. Gesetze über vergleichende Werbung, unlautere Geschäftspraktiken oder Verbraucherrechte.
2.6. Wenn der Anbieter den begründeten Verdacht hat, dass der Verlag gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstößt, wird er den Verlag darüber informieren. Der Publisher wird dann die betreffende Handlung so schnell wie möglich einstellen oder unterlassen, andernfalls kann der Anbieter den Vertrag kündigen.

Artikel 3: Entgelt für den Affiliate-Service
3.1. Als Gegenleistung für den Affiliate-Service schuldet der Dienstleister dem Verlag für jeden identifizierten Besucher, der tatsächlich einen Vertrag mit dem Dienstleister abschließt, einen Betrag in Höhe von 3 Prozent des Preises (ohne MwSt.) des von einem Besucher abgeschlossenen Vertrags.
3.2. Eine Gebühr wird an den Herausgeber fällig, wenn beim ersten Besuch des Besuchers ein Cookie mit der Kennung des Herausgebers gesendet wird.
3.3. Es wird keine Gebühr fällig, wenn der Vertragsabschluss nach dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags erfolgt. Eine Gebühr wird jedoch fällig, wenn lediglich die im folgenden Absatz genannte Genehmigung nach diesem Zeitpunkt erfolgt ist.
3.4. Der Dienstleister kann ein Honorar ohne Angabe von Gründen ablehnen (missbilligen). Lehnt der Diensteanbieter nicht innerhalb von 30 Tagen ab, so gilt das Honorar als genehmigt.
3.5. Im Falle eines Betrugs ist der Herausgeber verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 100 € pro Betrugsfall zu zahlen, maximal jedoch 15.000 €.

Artikel 4: Rechnungsstellung und Zahlung
4.1. Die Zahlung der fälligen Gebühren erfolgt vierteljährlich. Der Dienstanbieter ist jedoch berechtigt, die Zahlung auszusetzen, wenn der zu zahlende Betrag weniger als 25,00 € beträgt.
4.2. Der Dienstanbieter stellt dem Verlag eine Gutschriftrechnung aus. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Wege.
4.3. Die Zahlungsfrist der Gutschriftrechnung beträgt 30 Tage nach dem darin angegebenen Datum.
4.4. Handelt der Verlag als Einzelunternehmer, so ist der Dienstleister berechtigt, vor der Zahlung eine Erklärung über den Status eines unabhängigen Unternehmers (VAR) einzuholen.
4.5. Wenn der Herausgeber nicht in den Niederlanden ansässig ist, kann der Dienstleister vor der Zahlung eine Mehrwertsteuernummer verlangen.

Artikel 5: Berichterstattung
5.1. Zur Feststellung der Ergebnisse legt der Dienstleister auf der Gutschriftrechnung einen detaillierten Bericht über die Grundlage der Gebühren vor.
5.2. Die gemäß vorstehendem Absatz mitgeteilten Ergebnisse sind verbindlich, es sei denn, der Verlag kann das Gegenteil beweisen.

Artikel 6: Haftungsbeschränkung
6.1. Der Dienstleister haftet gegenüber dem Verlag nur für direkte Schäden, die sich aus einem zurechenbaren Versäumnis bei der Erfüllung des Vertrags ergeben.
6.2. Eine Haftung für indirekte Schäden (wie Folgeschäden, Umsatz- und Gewinnverluste, Datenverluste und immaterielle Schäden) ist ausgeschlossen.
6.3. Der Höchstbetrag des Schadens, für den der Dienstanbieter haftet, ist der Gesamtbetrag der Gebühren, die in den drei Monaten vor dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses fällig wurden.

Artikel 7: Dauer und Beendigung
7.1. Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
7.2. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen.
7.3. Der Dienstanbieter ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Herausgeber auszusetzen, wenn der Verdacht besteht, dass der Herausgeber den Vertrag - auf welche Weise auch immer - verletzt, ohne dass der Dienstanbieter zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist. Eine Entschädigung wird nicht geschuldet, wenn die Grundlage während des Zeitraums der Aussetzung entstanden ist. Die Aussetzung endet erst, wenn der Verlag die Gründe für die Aussetzung zur Zufriedenheit des Dienstleisters beseitigt hat.
7.4. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn seiner Meinung nach ein Verstoß gegen ein Verbot gemäß Artikel 2 vorliegt. Bei einer Kündigung in diesem Fall hat der Verlag keinen Anspruch auf die Zahlung einer ausstehenden Vergütung. Nach Beendigung des Vertrags zahlt der Diensteanbieter die ausstehenden Gebühren gemäß Artikel 4. Wenn der Dienstanbieter den Vertrag aufgrund eines vom Verlag begangenen Betrugs kündigt, ist der Dienstanbieter nicht verpflichtet, diesen Restbetrag an den Verlag zu zahlen.

Artikel 8: Streitigkeiten und anwendbares Recht
8.1. Auf den Vertrag und die vorliegenden Affiliate-Bedingungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
8.2. Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden vor dem zuständigen niederländischen Gericht des Bezirks, in dem der Dienstanbieter seinen Sitz hat, verhandelt.

Artikel 9. Änderungen und Ergänzungen
9.1. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Herausgebers sind nicht Bestandteil des Vertrags.
9.2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partner gegen geltendes Recht verstoßen, so wird diese Bestimmung so geändert, dass sie mit dem geltenden Recht übereinstimmt, wobei der Zweck der betreffenden Bestimmung zu berücksichtigen ist.
9.3. Der Dienstanbieter ist berechtigt, den Vertrag oder diese Affiliate-Bedingungen zu ändern oder durch neue Bedingungen zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen treten dreißig Tage nach Mitteilung an den Publisher in Kraft.
9.4. Wenn der Publisher eine geänderte oder ergänzte Bedingung nicht akzeptieren will, muss er den Vertrag innerhalb der genannten dreißig Tage kündigen. Tut er dies nicht, so erklärt er sein Einverständnis mit der/den geänderten oder ergänzten Bedingung(en).

Artikel 10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Die Parteien werden Dritten keine Informationen und/oder Mitteilungen über den Inhalt des Vertrages oder dieser Partnerschaftsbedingungen, die Zusammenarbeit zwischen den Parteien oder die Ergebnisse des Partnerschaftsdienstes ohne vorherige Zustimmung zukommen lassen.
10.2. Der Publisher ist nicht berechtigt, diesen Vertrag und alle seine Rechte und Pflichten hieraus ohne gesonderte Zustimmung des Dienstleisters auf einen Dritten zu übertragen. Der Dienstanbieter ist berechtigt, diesen Vertrag und alle seine Rechte und Pflichten daraus auf einen Dritten zu übertragen, der die Geschäftsaktivitäten, unter die dieser Vertrag fällt, von ihm übernimmt.
10.3. Die vom Dienstanbieter empfangene oder gespeicherte Version der Kommunikation zwischen den Parteien gilt als die authentische Version, es sei denn, der Herausgeber kann beweisen, dass diese Version nicht authentisch ist.
10.4. Wenn sich für den Dienstleister relevante Daten über den Verlag ändern, wird der Verlag den Dienstleister unverzüglich über das Kontrollpanel darüber informieren.